In unserer Zöliakie Austausch Facebookgruppe kommen oft Nachfragen ob ein Produkt glutenfrei ist. Viele Mitglieder verweisen dann auf die Webseite des Herstellers und kommentieren das dort nichts Glutenhaltiges steht.
Wie gefährlich das sein kann, wollen wir euch hier anhand eines Beispiels von KINDER Bueno Ice Bar Cream erläutern. Es zählt wirklich nur die Zutatenliste auf dem Produkt selbst. Schaut euch dazu mal das Beispiel im Bericht an.
Inhaltsverzeichnis
Die gesetzliche Grundlage
Wir haben in Europa eine einheitliche Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln. Diese muss auf dem Produkt selbst ersichtlich sein
„Manche Kennzeichnungen sind generell verpflichtend, andere Deklarationen nur für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben. Darüber hinaus finden sich auf den Verpackungen freiwillige Angaben der Hersteller.“ (Link zur Erläuterung Kennzeichnungspflicht vom Verbraucherschutz) .
Pflichtangaben
Zu den Pflichtangaben auf der Verpackung gehören:
- Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln – die Health Claims Verordnung
- Die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten müssen stets angegeben sein
- Zusätzliche Kennzeichnung bei Lebensmittel-Farbstoffen – E-Nummern
Link auf Artikel über Pflichtangaben beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wichtig zu Wissen ist das die Kennzeichnung nur auf dem Lebensmitteln selbst verpflichtend ist und dort auch richtig sein muss.
Für die Internetseiten von Herstellern gibt es keine gesetzliche Regleung.
Aktuelles Beispiel KINDER Bueno Ice Cream Bar
Schaut euch mal das Beispiel an. Auf der Webseite wird fälschlicherweise Weizenmehl als Zutat angegeben.
KINDER (Stand 15.04.2019) steht als Zutat Weizenmehl
Falsche Kennzeichnung auf Webseite KINDER Stand 15.04.2019
Und hier die Original Zutatenliste auf dem Produkt. Hier ist die richtige Kennzeichnung.
Genauso könnte auf der Webseite eine Zutatenliste ohne glutenhaltiger Zutat stehen und das Produkt selbst enthält aber eine glutenhaltige Zutat.
Der Hersteller ist gesetzlich nur verpflichtet die Zutaten auf dem Produkt korrekt zu kennzeichnen.
Die Gefahr von Gluten Check Apps
Auch bei der Nutzung von Webseiten oder Apps (Was-ist-drin, Das-ist-drin usw.) für Smartphones besteht eine große Gefahr.
Die Apps kennen oft keine aktuellen Zutatenlisten und Hersteller können die Zutaten jederzeit ändern.
Auch können Personen selbst Werte eintragen.
Lest bitte auch den Beitrag zu Apps und Webseiten in unserer FAQ. Selbst beim gleichen Händler oder Discounter können Produkte mit fast gleicher Verpackung unterschiedliche Zutaten aufweisen.
Deshalb unser Hinweis:
IMMER ZUTATENLISTE AUF DEM PRODUKT LESEN!
NICHT AUF WEBSEITEN ODER ANDERE AUSSAGEN VERLASSEN!
HAST DU KEINE ZUTATENLISTE DARFST DU DAS PRODUKT NICHT ESSEN
Wenn ihr noch Fragen zum Lesen von Zutatenliste habt oder Tipps zum sicheren und geschmackvollen glutenfreien Leben benötigt, kommt doch einfach zu uns in die größter deutschsprachige Facebookgruppe für Zöliakiebetroffene.
Wunderbar erklärt !!!
Danke