Mehrbedarf bei Hartz IV / ALG II – Wer bekommt zusätzliche Leistungen?

Hallo liebe Zöliakie Austausch Blogleser, immer wieder kommen in unserer Facebookgruppe die Fragen ob man vom Staat unterstützt wird, wenn man Zöliakie hat . Die Regelungen unterscheiden sich dabei von Land zu Land. In Deutschland erhalten derzeit nur Hartz IV / ALG II Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe.  Die Interessensgemeinschaft Sozialrecht e.V. IG hat auf seinem kostenlosen Ratgeberportal hartz4hilfthartz4.de einen Ratgeber zum Thema „Mehrbedarf – Wer bekommt zusätzliche Leistungen“ veröffentlicht, den wir euch auch hier auf dem Zöliakie Austausch Blog vorstellen dürfen.

Update 21.10.2020 – Bereits ab einem GdB von 20 ( diesen erhält man bei diagnostizierter Zöliakie) wird einem ein Pauschbetrag gewährt.

Update 21.10.2020

Bei einer diagnostizierten Zöliakie kann man in Deutschland einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Dieser hat für Zöliakie eine Wert von 20.  Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 kann man mit einem GdB von 20 bei der Steuererklärung einen Pauschbetrag von 384 Euro angeben. Bei vorhandensein von mehrerer Krankheiten kann der GdB und der Pauschbetrag deutlich höher sein.

Mehr Infos dazu:

Haufe (Stand 21.10.2020) : https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/behinderten-pauschbetragsgesetz_168_521068.html

Bundesministerium für Arbeit und Soziales ( Teil 2 SGB IX) (Stand 2008): https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Rundschreiben-SE/Anhaltspunkte-aerztliche-Gutachtertaetigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Gastbeitrag: Isabel Frankenberg, Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. IG

Laut BFH Urteil BFH, Urteil vom 21.06.2007, III R 48/04 sind Diätkosten nicht von der Steuer absetzbar. Eine Ausnahme ist nur möglich wenn ein „nicht unerheblicher Eigenbehalt“ überschritten ist. Dieser nicht unerhebliche Selbstbehalt dürfte aber wesentlich höher als der Betrag der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG anzusetzen sein. Auch die DZG hat auf ihrer Seite eine Info das die Mehrkosten für eine glutenfreie Diät in Deutschland nicht absetzbar sind.

Anders verhält es sich bei Beziehern von Arbeitslosengeld. Bedürftigen Arbeitslosen steht ein Hartz IV Regelsatz zu. Dieser wird je nach den Umständen, in denen sich der Arbeitslose befindet, bemessen. In einigen Fällen besteht auch für Bezieher des ALG II ein Mehrbedarf. Zum Beispiel können Schwangere beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Wer zusätzlich Anspruch auf weitere Leistungen hat, wie hoch die zusätzliche Summe beim Mehrbedarf beträgt und viele weitere Fragen, klärt die Interessensgemeinschaft Sozialrecht im folgenden Text.
Laut §21 SGB II besteht ein Mehrbedarf, wenn besondere Umstände nicht allein durch das ALG II gedeckt werden können. Demnach ist der Mehrbedarf eine Zusatzleistung zu Hartz4 und muss nicht in jedem Fall ausgezahlt werden. Neben Schwangeren ab der zwölften Schwangerschaftswoche, haben auch folgende Personengruppen einen Anspruch auf Mehrbedarf:

  • Alleinerziehende
  • Behinderte Leistungsberechtigte, die an einer Maßnahme zur Teilhabe und Bildung teilnehmen
  • Bei dezentraler Warmwasseraufbereitung
  • Bei Sonder- bzw. Härtefällen, z.B. wenn Kosten durch ärztlich verschriebene Pflegeprodukte anstehen

Zudem haben Menschen, die sich z.B. durch eine chronische Erkrankung kostenaufwendig ernähren einen Anspruch auf Mehrbedarf. Zu einer solchen chronischen Erkrankung zählt auch Zöliakie. Menschen, die unter Zöliakie leiden dürfen keine glutenhaltigen Produkte zu sich nehmen. Oft sind die Ersatzprodukte allerdings sehr teuer, so dass sich Hartz IV Bezieher diese nicht ohne den Mehrbedarf für kostenaufwendige Nahrung leisten könnten. Um den Mehrbedarf in diesem Fall zu erlangen, muss die Erkrankung und die Ernährungsanforderung per ärztlichem Attest im Jobcenter nachgewiesen werden. Zudem muss der Beginn der Krankheit angegeben sein, um auch rückwirkend einen Mehrbedarf zu erlangen.

Geschäft bilder designed by Katemangostar – Freepik.com

Betroffene können einen Mehrbedarf per Antrag beim zuständigen Jobcenter einfordern. Für die Antragsstellung müssen verschiedene Formulare ausgefüllt werden, die direkt beim Jobcenter ausgehändigt werden. Der Mehrbedarf wird nach Antragstellung nach einem bestimmten Prozentsatz ausgerechnet. In einigen Fällen kann dieser aber auch höher angesetzt werden. Zusätzlich bekommt nicht nur der Antragsteller sondern jede im Haushalt lebende Person Zusatzleistungen durch Mehrbedarf. §21 Absatz 8 SGB II spricht eine Höchstgrenze für Zusatzleistungen aus, dennoch ist es möglich mehrere Mehrbedarfe zu beantragen und anerkannt zu bekommen.
Wie hoch der Mehrbedarf ausfällt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Folgende Aufteilungen in Bezug auf die Höhe der zusätzlichen Leistungen werden prozentual zum Hartz IV Regelsatz angegeben:

  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche: 17%
  • Körperlich oder geistig behinderte Menschen: 35%
  • Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahre: 36%
  • Alleinerziehende mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahre: 36%
  • Alleinerziehende mit fünf Kindern oder mehr: für jedes Kind 12%

Da der Mehrbedarf ein gesetzlich verankertes Anrecht ist, steht jedem, der die Voraussetzungen erfüllt, ein Anspruch auf Mehrbedarf zu. Bei Zöliakie erkrankten Menschen beträgt die Zulage zur Krankenkost 20% des maßgeblichen Regelsatzes.
Den kostenlosen Ratgeber, mit weiteren Informationen zum Thema „Mehrbedarf bei Hartz IV“ finden Sie hier (http://www.hartz4hilfthartz4.de/mehrbedarf/).
Zusätzlich bietet das kostenlose Ratgeberportal www.hartz4hilfthartz4.de weitere Informationen zu Themen, wie Altersarmut, Aufstockung Antrag und Regelsatz sowie einen Arbeitslosengeldrechner und viele weitere Ratgeber.
Autor: Isabel Frankenberg, Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. IG, 17.01.2017
Quelle der Fotos:
Designed by katemangostar / Freepik
Merken
Merken

Amazon Partnerinfo

Als Amazonpartner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen bei verlinkten Produkten

1 Kommentar

  1. Auch bei Bezug von Grundsicherung, was man z.B. beim Aufstocken auf Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente bekommen kann (je nach Bezüge), ist es möglich, einen Mehrbedarf zu bekommen.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*