UPDATE September 2020
Die AEOCS ( Dachgesellschaft aller europäischen Zöliakiegesellschaften) hat bereits Anfang 2020 eine sehr wichtige Erklärung veröffentlicht, in der zu den Themen Arzneimitteln, Hygieneprodukten und Kosmetika deutlich Stellung genommen wird.Die Stellungnahme besagt:
- “Zöliakiekranke können sicher alle Medikamente auf dem europäischen Markt einnehmen.“
- “unter Berücksichtigung der relativ geringen Menge (Gewicht) der täglich konsumierten Arzneimittel völlig harmlos.”
- “Alle Medikamente und Kosmetika können daher als sicher und für Menschen mit Zöliakie geeignet angesehen werden”
Diese Aussagen gelten ausdrücklich für Personen mit Zöliakie, NICHT für Weizenallergiker.
Entsprechend der Stellungnahme der AOECS bezieht sich ihre Aussage neben Arzneimitteln auch auf Produkte, die mit Haut und Schleimhäuten in Kontakt kommen, einschließlich Hygieneprodukten und Kosmetika.
Selbst wenn diese Gluten enthalten, sind diese für Zöliakiekranke und Patienten mit herpetiformer Dermatitis kein Problem. “Gluten löst bei Zöliakiekranken nur dann eine Nebenwirkung aus, wenn es mit dem Darm in Kontakt kommt.”
“Selbst Zahnpasta und Lippenstifte seien damit unbedenklich, wenn sie Gluten enthalten, wobei die sehr geringe Menge (Spuren) von Produkten berücksichtigt wird, die aufgenommen werden könnten.”
Veröffentlichung der Zöliakie Gesellschaft Malta 24.3.2020
Wenn jemand trotzdem auf Kosmetika verzichten will, findet ihr hier eine Aufstellung wie glutenhaltige Inhaltsstoffe in Kosmetika deklariert werden:
Weizen
– Triticum vulgare (wheat) gluten
– AMP-isostearoyl hydrolyzed wheat protein
– wheat/wheaten
– Hydrolyzed wheat gluten
– Triticum aestivum / Triticum durum
Gerste
– Hordeum vulgare / Hordeum districhon
Roggen
– barley
– Secale cereale
– rye
Dinkel
– Triticum spelta
Hafer
– Avena sativa / Avena strigosa
– oat / oats
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