Hier findet ihr die meistgefragten und beantworteten Fragen und die Antworten aus unserer Facebookgruppe Zöliakie Austausch.
Solltet ihr vor der Diagnose stehen oder am Anfang eures glutenfreien Lebens, dann helfen euch die Antworten ein sicheres und doch variationsreiches und genussreiches Leben zu führen.

Zu jeder Frage gibt es eine kurze Antwort, die ihr direkt unter der Frage seht.

Wollt ihr die komplette Antwort sehen, klickt bitte direkt auf die Frage.

Viel Spaß beim Lesen unserer großen Zöliakie FAQ.

Noch mehr Antworten auf viele Fragen zum glutenfreien Leben findet ihr in der größten deutschsprachigen Zöliakie Community  – der Facebookgruppe Zöliakie Austausch.

 

Kurzantwort: Das ist je nach Land unterschiedlich. In Deutschland erhaltet ihr einen Steuerfreibetrag.

Dies ist je nach Land unterschiedlich.

Deutschland -Stand 01.05.2024

Bei einer diagnostizierten Zöliakie kann man einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen.

Laut der Durchführungsverordnung wird in Deutschland für eine diagnostizierte Zöliakie ein GdB von 20 gewährt.

.Auch Eltern können für die Kinder den GdB beantragen und erhaltet damit sofort einen zusätzlichen Steuerfreibetrag.

Wo man den GdB beantragt, ist in Deutschland abhängig vom Wohnort. Hier haben wir eine Liste der zuständigen Stellen: https://www.besser-leben-service.de/formulare/gdb-antrag-formulare-und-adressen/

Sobald euch das Schreiben mit der Bestätigung vorliegt, könnt ihr ab dem Steuerveranlagungszeitraum 2021 mit einem GdB von 20 bei der Steuererklärung einen Pauschbetrag von 384 Euro pro Person angeben.

Bei Vorhandensein von mehreren Krankheiten kann der GdB und damit der Pauschbetrag deutlich höher sein. Es ist aber zu beachten, dass keine Aufsummierung der GdB stattfindet.

Der Pauschalbetrag wir in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen. https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help%5Fest%5Fufa%5F10%5F2020#c0815

Laut der Durchführungsverordnung wird in Deutschland für eine diagnostizierte Zöliakie ein GdB von 20 gewährt.

Viele unserer Mitglieder haben vom Amt erstmal eine Absage für den GdB erhalten, ein Einspruch mit Verweis auf die Gesetzgebung führt dann aber schnell zum Erfolg. 

„Nur bei bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Kost (selten) sind – je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands – höhere Werte angemessen.“

 

Sieh hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html

oder hier als PDF Datei:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Mehr Informationen dazu:

Haufe (Stand 21.10.2020) : https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/behinderten-pauschbetragsgesetz_168_521068.html

Siehe Seite 66:

Zöliakie, Sprue  ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer Therapie : GdB 20
bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Kost (selten) sind – je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands – höhere Werte angemessen.

Bürgergeldempfänger

In Deutschland erhalten Personen, die Bürgergeld (ehemals Hartz IV) beziehen, zusätzlich einen Zuschuss für Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nach § 21 SGB II.

Ab 2024 beträgt dieser Satz 112,60 Euro, was 20% des Regelsatzes entspricht.

(Link zur Info für Bezieher von Bürgergeld)

Hilfestellung zur Beantragung des Mehrbedarfs: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-mehrbedarf-bei-glutenunvertraeglichkeit-zoeliakie

WICHTIG: Personen die ALG I beziehen oder einer regulären Arbeit nachgehen, können diesen Zuschuss nicht in Anspruch nehmen. 

Österreich – Stand 01.01.2019

In Österreich können für die finanzielle Mehrbelastung, die entsteht, monatlich 70 Euro steuerlich abgesetzt werden. Mehr Informationen findet ihr hier.

Quelle der Informationen: Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie, www.zoeliakie.or.at

Schweiz – UPDATE 01.01.2022

Die Weiterentwicklung der IV tritt ab Januar in Kraft. Teil der IV-Revision ist die Aktualisierung der Liste der Geburtsgebrechen.
Als Geburtsgebrechen werden neu nur Krankheiten eingestuft, die unter anderem einen bestimmten Schweregrad aufweisen und eine lange andauernde Behandlung erfordern.
Da Zöliakie heute mit geringem Aufwand behandelbar sei, fällt die Krankheit aus der Liste – und damit entfallen die Entschädigungszahlungen.

Ab Januar 2022 haben Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr keinen Anspruch mehr auf eine IV-Pauschalentschädigung. Die Beträge – zwischen 600 und 1450 Franken pro Jahr – werden ersatzlos gestrichen. Link (Stand 01.01.2022) : https://www.20min.ch/story/keine-pasta-und-bald-auch-kein-geld-mehr-fuer-kinder-mit-glutenintoleranz-383857743750

IG Zöliakie Schweiz: https://www.zoeliakie.ch 


Bitte beachtet, das sich die Rahmenbedingungen ändern können. Für aktuelle Infos kontaktiert bitte eure jeweiligen nationalen Zöliakiegesellschaften.

  • Hallo meine Tochter hatt seit 2007 Zöliakie und habe eine Frage kann jetzt nach 17 Jahren das zu stehende Geld die 112 Euro von der AOK anfordern für die ganzen Jahre.

    • Hallo Armine, eine Dermatologin kann keine Zöliakie feststellen. Zum Test einer Zöliakie ist eine spezielle Blutuntersuchung und eine Dünndarmbiopsie notwendig. Das wichtigste ist, das du weiterhin gluteehaltig isst und danach den Bluttest beim Hausarzt machst und dann zum Gastroenterologen zur Dünndarmbiopsie gehst.

  • Hallo liebe Betroffene,
    Bin Mutter von einem 24jährigen Sohn und er hat seit dem zweiten Lebensjahr durch eine Biopsie Zöliakie diagnostiziert worden.
    Unser Kinderarzt hatte aufgehört, kein Allgemeinarzt keine Unterlagen .
    Der Allgemeinarzt von meinem Sohn hat von Zöliakie noch nie was gehört. Mein Junge braucht aber einen Nachweis über die Zöliakie wenn er Zuschüsse beantragen will.
    Jetzt meine Frage,
    Wie kann er nachweisen dass er Zöliakie hat. Er ernährt sich jahrelang Glutenfrei. Kann man durch einen Bluttest trotzdem noch dies nachweisen? Oder muß wieder eine Biopsie durchgeführt werden?
    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Steffi

    • Meine Tochter (20 Jahre)ernährt sich ebenfalls glutenfrei. Letzte Woche hat unser Arzt/Allergologe ihr Blut abgenommen, um zu testen, ob es nur eine vorübergehende Unverträglichkeit ist oder ob es genetisch ist. Heute haben wir das Ergebnis bekommen, dass es genetisch ist, also eine Zöliakie vorliegt.

    • Hallo Steffi, nein es gibt keine Möglichkeit Zöliakie nachzuweisen wenn er sich schon so lange glutenfrei ernährt hat. Er müsste sich also wieder glutenhaltig ernähren und dann muss eine Blutuntersuchung und Biopsie erstellt werden.

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